Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.Bestellung:
Für unsere Bestellungen gelten, soweit in diesen nicht schriftlich ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, die nachstehenden Bedingungen. Anders lautende Bedingungen oder Abweichungen erlangen nur dann Gültigkeit, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden. Unser Schweigen auf von Ihnen gesandte Unterlagen, wie Bestellannahme, Rechnung oder sonstige Korrespondenz bedeutet nicht unsere Zustimmung bzw. stillschweigende Abänderung unserer Einkaufsbedingungen. Als schriftlich sind auch Telefax oder E-Mail anzusehen. Ihre Lieferung / Erfüllung gilt als vorbehaltlose und vollinhaltliche Anerkennung unserer Einkaufsbedingungen.

2. Liefer und/oder Leistungsumfang:
Die von Ihnen zu erbringenden Lieferungen und/oder Leistungen sind vollständig und so auszuführen, dass sie zum Zeitpunkt der Bestellung dem neuesten Stand der Technik entsprechen, neuwertig und von bester Qualität sind, allen in Österreich und am Erfüllungsort geltenden gesetzlichen Vorschriften, einschlägigen Verordnungen, technischen Normen und Vorschriften von Fachverbänden etc. entsprechen. Ohne unsere ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung können Über- oder Unterlieferungen nicht akzeptiert werden.
Der Liefer- und/oder Leistungsumfang beinhaltet sämtliche üblichen Nebenleistungen und sonstige Teile die notwendig sind, die zugesagten Eigenschaften, insbesondere die Leistung des Bestellgegenstandes,
sicherzustellen, auch dann, wenn solche Lieferteile und Nebenleistungen nicht ausdrücklich spezifiziert sind.

3. Preise:
Sämtliche Preise gelten als Pauschalfestpreise gemäß INCOTERMS 2000, DDP Erfüllungsort und schließen
sämtliche Nebenleistungen und Spesen einschließlich Transport, Entladung und erforderliche Verpackung mit ein. Die Rückstellung von Verpackungsmaterial (sofern Sie nicht ARA-Mitglied sind), Emballagen und
Transportbehelfen, erfolgt auf Ihre Kosten.

4. Versand:
Jeder Sendung ist ein Lieferschein in 2facher Ausfertigung beizufügen und in den Versandpapieren ist ein
deutlicher Hinweis auf den Gegenstand der Lieferung zur einwandfreien Identifizierung der Sendung beim
Einlangen am Bestimmungsort, jedenfalls stets die Bestellnummer, anzubringen. Sämtliche Kosten, soweit sie im Zusammenhang mit der Nichtbeibringung oder nicht ordnungsgemäßer Ausstellung des Ursprungs-nachweises, sowie der Nichtbeachtung der Versandvorschriften stehen, wie etwa Zölle, Wagenstands-gelder, Überstellungsgebühren, und dergleichen gehen allein zu Ihren Lasten. Sendungen, die im
Inland per Bahn Expreß extra und im Ausland per Bahn Expreß aufgegeben werden, sind an den jeweiligen Erfüllungsort zu leiten.
Versandanschrift:
Wie in der Bestellung vereinbart / angeführt
Aus zolltechnischen Vorschriften gilt:
a)für Lieferanten aus dem EU-Raum gilt:
Auf Verlangen ist uns eine rechtsverbindliche globale Lieferantenerklärung gem. der Verordnung (EG) Nr.
1207/2001 v. 11.07.2001 kostenlos beizustellen.
b)Für Lieferanten aus Drittstaaten gilt:
Sollte für die gelieferten Waren ein Präferenzabkommen mit der EU bestehen, gehen wir davon aus, dass dieses zur Anwendung kommen kann. Insbesondere sind alle erforderlichen Dokumente (EUR 1/ EUR 2,
Präferenzursprungszeugnis, Ursprungserklärung) der jeweiligen Sendung im Original beizugeben, um uns
dadurch eine zollfreie oder zollermäßigte Einfuhr zu ermöglichen. Bei Fehlen oder verspäteter Nach-lieferung dieser Nachweise lasten wir Ihnen die entstandenen Kosten (Zollkosten, Verwaltungskosten) an.
c)Für alle Lieferanten gilt:
Sollte der bestellenden Gesellschaft auf Grund von Kundenverträgen bzw. deren Abwicklung die Ver-pflichtung auferlegt sein oder werden, Nachweise über bestimmte Tatsachen, insbesondere Produzenten, Adresse, Ursprungsland sowie Konformität zur DUAL USE Verordnung sowie jeweils geltender Embargo-bestimmungen, zu liefern, so wird dies der Lieferant auf eigene Rechnung und Gefahr und ohne Anspruch auf Rückvergütung zur selbständigen und eigenverantwortlichen Erledigung übernehmen.
Gefahrengut:
Sollten unter dieser Bestellung Waren geliefert werden, auf die die einschlägigen Bestimmungen der internationalen Gefahrengutvorschriften Anwendung finden, übernehmen Sie durch die Auftragsannahme die Verantwortung für vollinhaltliche Einhaltung dieser Vorschriften bzw. für die Rechtsfolgen, die sich aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften ergeben.
Für allfälliges unter dieser Bestellung geliefertes Gefahrengut haben Sie uns unabhängig von der ausbe-dungenen Lieferkondition – unaufgefordert und rechtzeitig vor Versand der Ware – das entsprechende Gefahrengut-Zertifikat firmenmäßig gefertigt zu übermitteln. Ein weiteres ebenfalls firmenmäßig gefertigtes Exemplar hat die Ware zu begleiten.
Erfüllungsort:
Für die Lieferung und/oder Leistung gilt der von uns in der Bestellung angegebene Bestimmungsort. Sie tragen die Gefahr bis zur Übergabe. Für Dokumentationen und Zahlungen gilt die in der Bestellung angeführte Anschrift.
Für Montageendkontrolle, Inbetriebsetzung und Garantie / Gewährleistung gilt der Ort an dem die Sache
eingebaut ist.

5. Rechnungslegung und Zahlung:
Die Rechnung ist in dreifacher Ausfertigung für jede Bestellung gesondert mit Angabe der Bestellnummer,
korrekt ausgewiesener gesetzlicher Umsatzsteuer, nach vollständiger Lieferung bzw. Leistung an unsere Abt. Rechnungswesen zu senden, also nicht der Sendung beizufügen (siehe Pkt. 4). Sie stellen sicher, dass Ihre Rechnungen formal den jeweiligen gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Das Zahlungsziel auf Grund der vereinbarten Bedingungen beginnt mit dem Tag des Einlangens der vertragskonformen Rechnung, jedoch nie vor vollständiger Erfüllung. Sie nehmen ferner zur Kenntnis, dass fehlerhaft ausgestellte oder unvollständige Versandpapiere oder Atteste oder Dokumentationen einen Zahlungsaufschub bewirken. Überweisungsspesen gehen zu Ihren Lasten. Bei Lieferung von Waren vor den vereinbarten Terminen, welche unserer Zustimmungbedarf, beginnen die Zahlungsfristen für die betreffenden Rech-nungen erst von dem mit der Bestellung vereinbarten Liefertermin an zu laufen.Die Zahlung erfolgt nach vertragsgemäßem Wareneingang und Eingang der ordnungsgemäßen und prüffähigen Rechnung, wenn nicht anders vereinbart, innerhalb von 30 Tagen mit 3 % oder 60 Tagen mit 2 % Skonto oder 90 Tagen netto. Wenn nichts anderes vereinbart ist gelten Rechnungen mit dem Datum der Abbuchung von einem unserer Bankkonten als bezahlt.

6. Liefertermin:
In der Bestellung angegebenen Termine verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich etwas Gegenteiliges vereinbart wird, als Fixtermine, d.h. es wird ausdrücklich vereinbart, dass wir, sollte die Lieferung nicht zum festgesetzten Termin erfolgen, berechtigt sind, ohne Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Machen wir vom Rücktrittsrecht keinen Gebrauch, so entbindet Sie dies keinesfalls von Ihren Liefer- und Leistungsverpflichtungen, noch werden dadurch Schadenersatzansprüche eingeschränkt oder ausgeschlossen.
Für den Fall, dass schon vor dem Liefertermin offenkundig wird, dass Sie nicht in der Lage sind, die gegenständliche Bestellung ordnungsgemäß und/oder rechtzeitig zu erfüllen, sind wir berechtigt, diese Lieferungen/Leistungen selbst oder durch Dritte auszuführen, wobei die uns entstehenden Mehrkosten von Ihnen zu tragen sind. Sie werden uns bei sonstiger Schadenersatzpflicht von allen Umständen sofort unterrichten, die geeignet sind, die rechtzeitige Erfüllung Ihrer Leistungspflichten zu be- oder verhindern.
Im Falle kundenseitiger Terminverschiebungen erfolgt eine für uns kostenfreie Einlagerung bei Ihnen.

7. Konventionalstrafe:
Bei Überschreiten der vereinbarten Liefertermine sind wir berechtigt, ohne Führung eines Schadensnach-weises, eine Verzugsstrafe von 1 % pro angefangener Woche Verzug, maximal jedoch 10 %, des Gesamt-auftragswertes von Ihrer Rechnung in Abzug zu bringen. Der Abzug einer Verzugsstrafe entbindet Sie weder von Ihrer Lieferund/ oder Leistungsverpflichtung, noch schließt dieser über die Verzugsstrafe hinausgehende Schadensersatzansprüche aus.

8. Übernahme der Ware:
Die Übernahme der Ware erfolgt erst bei bestimmungsgemäßer Verwendung, spätestens jedoch 24 Monate nach Lieferung. Sie verzichten daher auf die unverzügliche Überprüfung sowie den Einwand verspäteter Mängelrüge.
Unsere Zahlung bedeutet keine vorbehaltlose Annahme der Waren.

9. Garantie:
Sie garantieren die bestimmungsgemäße Verwendbarkeit, die einwandfreie Qualität sowie die Erfüllung der zugesagten Eigenschaften für die Dauer von drei Jahren ab bestimmungsgemäßer Verwendung. Sie verpflichten sich, alle innerhalb dieses Zeitraumes auftretenden Mängel unverzüglich auf Ihre Kosten zu beheben und alle mit dem Mangel zusammenhängenden Schäden zu ersetzen, einschließlich der Kosten für Mängelfeststellung. Der Erfüllungsort für eine Mängelbehebung innerhalb der Garantieverpflichtung liegt in unserer Wahl.
Weitergehende gesetzliche Bestimmungen bleiben unberührt. In denjenigen Fällen, in welchen Sie Ihrer Garantieverpflichtung über Aufforderung nicht unverzüglich nachkommen, weiters bei geringfügigen Mängeln und auch in besonders dringlichen Fällen sind wir berechtigt, auf Ihre Kosten die Mängelbeseitigung ohne weitere Nachfrage selbst vorzunehmen oder durch einen Dritten vornehmen zu lassen, bzw. wenn dies nicht möglich ist, anderweitig Ersatz zu beschaffen. Es bleibt uns vorbehalten, statt der Verbesserung, Wandlung oder Preisminderung geltend zu machen. Die uns durch mangelhafte Lieferungen entstehenden Schäden sind von Ihnen zu ersetzen.Sollte uns als Hersteller des Endproduktes eine Haftung für Schäden treffen, welche auf Fehler des von Ihnen gelieferten Grundstoffes oder Teilproduktes zurückzuführen sind, so haben Sie uns aus einer solchen Haftung schadlos zu halten und vollen Regress zu leisten, und zwar unabhängig von einem Verschulden.

10. Abtretungsverbot:
Ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung dürfen Rechte und Pflichten aus dem Liefervertrag nicht an Dritte abgetreten werden und ist eine solche Abtretung auch Dritten gegenüber wirkungslos. Ebenso bedarf jede Subvergabe unserer Zustimmung.

11. Unterlagen:

Alle Ihnen zur Legung von Angeboten oder Ausführung von Bestellungen überlassenen Unterlagen, Zeichnungen, Berechnungen etc. bleiben unser alleiniges Eigentum. Diese Unterlagen sind vertraulich zu behandeln und es darf von diesen nur der konkrete bestimmungsgemäße Gebrauch gemacht werden.

12. Eigentumsvorbehalt:
Mit Annahme unserer Bestellung verzichten Sie auf die Geltendmachung jedweden Eigentumsvorbehaltes für die zu liefernden Gegenstände.

13. Aufrechnung:

Wir sind berechtigt, Ihnen zustehende Zahlungen jederzeit mit Forderungen von uns oder mit uns ver-bundenen Tochterunternehmen an Sie aufzurechnen.

14. Rückbehalt:

Sie sind in keinem Fall berechtigt, aus welchen Gründen immer, Ihre Leistungen hinauszuzögern und/oder zurückzuhalten. Ebenso steht Ihnen ein Zurückbehaltungsrecht an von uns beigestellten Sachen nicht zu.

15. Schutzrechte:

Sie erklären, dass durch Lieferungen bzw. Leistungen, welche auf Grund dieser Bestellung erfolgen, gewerbliche Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. Sollten wir aus der Verletzung gewerblicher
Schutzrechte im Zusammenhang mit der gegenständlichen Bestellung in Anspruch genommen werden, haben Sie uns schad- und klaglos zu halten.

16. Salvatorische Klausel:

Sollte eine der Bestimmungen unserer Bestellung oder dieser Einkaufsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht be-rührt. Die ungültige Bestimmung ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, deren wirtschaftlicher Zweck und deren wirtschaftliches Ergebnis der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt.

17. Gerichtsstand:

Für alle aus dem gegenwärtigen Vertrag sich ergebenden Streitigkeiten ist zunächst eine einvernehmliche Regelung zu finden. Die Leistungsverpflichtungen des Lieferanten bleiben während dieser Zeit vollum-fänglich aufrecht. Ist die Erreichung einer gütlichen Einigung nicht möglich, so gilt die Zuständigkeit des
sachlich zuständigen Gerichts in Knittelfeld, welches nach österreichischem materiellen Recht entscheidet, als zwischen den Parteien vereinbart.